Mietbedingungen (AGBs)

1. Mietzeitraum

Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem im Angebot angegebenen Zeitraum. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben.

2. Abholung/Rückgabe

Die Abholung erfolgt frühestens am ersten Miettag nach Vereinbarung. Die Rückgabe erfolgt spätestens am letzten Miettag nach Vereinbarung. Abweichende Regelungen erfordern eine schriftliche Zusatzvereinbarung bzw. Bestätigung durch uns.

Die Rückgabe erfolgt wenn nicht anders vereinbart an folgender Anschrift:

Marko Luptscho, Tychsenstraße 9, 18059 Rostock

3. Mietpreise & Kaution

Die Mietpreise beziehen sich jeweils auf den im Angebot angegebenen Zeitraum.

Die Kaution ist spätestens bei Mietbeginn in Bar oder per Banküberweisung zu entrichten. Ausbleibende Kautionszahlung berechtigt nicht zur Erstattung des Mietpreises.

Die Kaution wird innerhalb von einer Woche nach Rückerhalt der vollständigen und funktionsfähigen Fotobox zurückerstattet.

4. Mietverlängerung

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

5. Gerätemängel

Zeigt sich beim Betrieb der Fotobox während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen.

Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Fotobox. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.

6. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.

7. Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc. gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

8. Versicherung

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften. Ein Versicherungsschutz ist nicht Bestandteil des Mietvertrags.

9. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Vermieters. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.